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Der Oblast Kaliningrad hat eine außergewöhnliche geografische Lage: Als relativ kleines Gebiet, das von zwei Mitgliedstaaten vollkommen umschlossen ist, ist es die einzige Enklave in der Europäischen Union. Wegen seiner Dimensionen und Bevölkerungsverteilung würde die übliche Definition des Begriffs „Grenzgebiet“ die Enklave künstlich teilen, da manchen Einwohnern, Visaerleichterungen im kleinen Grenzverkehr gewährt würden, nicht jedoch dem Großteil der Bevölkerung, zu dem auch die Einwohner der Stadt Kaliningrad zählen würden. Angesichts der Homogenität des Oblast Kaliningrad sollte zur Förderung des Handels, des sozialen und kulturellen Austauschs und der regionalen Zusammenarbeit eine spezifische Ausnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1931/2006 eingeführt werden, damit der gesamte Oblast Kaliningrad als Grenzgebiet behandelt werden kann.
„Wirtschaftsgebiet des Mitgliedstaats“ das in Anhangs A Nummer 2.05 des ESVG 2010 genannte Wirtschaftsgebiet, wobei jedoch die innerhalb der Grenzen des…
Infolge des unterschiedlichen Status der lokalen und regionalen Einrichtungen in den einzelnen Mitgliedstaaten können Kompetenzen, die auf der einen Seite der…
In Anbetracht der besonderen geografischen Lage Maltas, seiner kurzen Wege für den Güterkraftverkehr, seines beschränkten Straßennetzes und der…
Für steuerbare Umsätze, einschließlich Reihengeschäften, im Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, die während der Übergangszeit im…
Begriffsbestimmungen Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. „Landaußengrenze“ ist die gemeinsame Landgrenze zwischen einem Mitgliedstaat…
Diese Verordnung berührt nicht die allgemeine Definition des Begriffs Grenzgebiet und die uneingeschränkte Beachtung sämtlicher Vorschriften und Bedingungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.