Erwägungsgrund 3 32007L0074
Die für die Befreiungen geltenden Höchstmengen und Schwellenwerte sollten den heutigen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten entsprechen.
Die für die Befreiungen geltenden Höchstmengen und Schwellenwerte sollten den heutigen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten entsprechen.