Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zudem sollte ein bestimmtes grenznahes Gebiet auf polnischer Seite als Grenzgebiet anerkannt werden, so dass die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1931/2006 auch auf dieses Gebiet eine tatsächliche Wirkung entfaltet, indem bessere Möglichkeiten für den Handel, den sozialen und kulturellen Austausch und die regionale Zusammenarbeit zwischen dem Oblast Kaliningrad einerseits und den größeren Bevölkerungszentren in Nordpolen andererseits entstehen.
Der Oblast Kaliningrad hat eine außergewöhnliche geografische Lage: Als relativ kleines Gebiet, das von zwei Mitgliedstaaten vollkommen umschlossen ist, ist es…
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere mit benachbarten Ländern und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere innerhalb…
Die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die bei der Umsetzung der Richtlinie 2000/9/EG gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass es notwendig ist, einige der darin enthaltenen Bestimmungen zu ändern,…
In Anbetracht der seit dem Inkrafttreten der genannten Verordnung gesammelten Erfahrungen sollten einige Erleichterungen für Reisende beim Überschreiten der…
Die Verordnung (EG) Nr. 51/2006 sollte daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.