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Diese Verordnung berührt nicht die allgemeine Definition des Begriffs Grenzgebiet und die uneingeschränkte Beachtung sämtlicher Vorschriften und Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 1931/2006, darunter die Bestimmungen über Sanktionen, die die Mitgliedstaaten gegen die Einwohner zu verhängen haben, die die Regelung für den kleinen Grenzverkehr missbrauchen.
Geltungsbereich Diese Verordnung berührt nicht die für Drittstaatsangehörige geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts oder des nationalen Rechts über a)…
Begriffsbestimmungen Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. „Landaußengrenze“ ist die gemeinsame Landgrenze zwischen einem Mitgliedstaat…
Mit dieser Verordnung wird eine Regelung für den kleinen Grenzverkehr an den Landaußengrenzen der Mitgliedstaaten festgelegt und zu diesem Zweck eine…
Änderung der Bestimmungen des Übereinkommens von Schengen Die Bestimmungen des Artikels 136 Absatz 3 des Übereinkommens von Schengen erhalten folgende Fassung:…
Diese Verordnung enthält Verfahrensvorschriften für die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung von Vorgängen, die zur Zahlung von Ausfuhrerstattungen und…
Die Unionsvorschriften zum kleinen Grenzverkehr, die in der seit 2007 geltenden Verordnung (EG) Nr. 1931/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.