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In den Vorschriften bezüglich der Durchfuhr bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte durch die Europäische Union beim Transport zwischen Gebieten der Russischen Föderation sollte auf die Liste der Grenzkontrollstellen, die in der Entscheidung 2009/821/EG der Kommission vom 28. September 2009 zur Aufstellung eines Verzeichnisses zugelassener Grenzkontrollstellen, zur Festlegung bestimmter Vorschriften für die von Veterinärsachverständigen der Kommission durchgeführten Inspektionen und zur Definition der Veterinäreinheiten in TRACES festgelegt ist, verwiesen werden. Für solche Transporte sollte das in der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 der Kommission vom 22. Januar 2004 mit Verfahren für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen an den Grenzkontrollstellen der Gemeinschaft festgelegte Gemeinsame Veterinärdokument für die Einfuhr verwendet werden.
Die zuständige Behörde gestattet spezifische Verbringungen von Sendungen mit tierischen Nebenprodukten, die aus der Russischen Föderation kommen und entweder…
Sendungen mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, die zur Einfuhr in oder zur Durchfuhr durch die Union bestimmt sind, müssen am Eingangsort der…
Listen von Betrieben und Anlagen in Drittländern müssen gemäß den von der Kommission auf ihrer Website veröffentlichten technischen Spezifikationen in das…
Sollten die Ergebnisse einer solchen Inspektion positiv sein, so sollten einer oder mehrere grönländische Grenzkontrollstellen in der Entscheidung 2009/821/EG…
Die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel…
Die Mitgliedstaaten sollten ermächtig werden, die Unternehmer zur Nutzung des integrierten EDV-Systems für das Veterinärwesen (TRACES) zu verpflichten, das mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.