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In der vom amtlichen oder zugelassenen Tierarzt ausgestellten und unterzeichneten Bescheinigung werden das zufrieden stellende Ergebnis der Schlachttieruntersuchung, das vorschriftsgemäße Schlachten und Entbluten sowie das Datum und der Zeitpunkt der Schlachtung bescheinigt.
die Schlachttieruntersuchung, die im Schlachtbetrieb von einem amtlichen Tierarzt durchgeführt wird, der hinsichtlich der Vorselektion der Tiere von…
Schlachttieruntersuchung die Überprüfung der Anforderungen an die Gesundheit von Menschen und Tieren und das Wohlbefinden der Tiere vor der Schlachtung,…
Von der Anwesenheit des amtlichen oder zugelassenen Tierarztes im Betrieb während des gesamten Schlachtungs- und Entblutungsvorgangs könnte abgesehen werden,…
Abweichend von Absatz 7 kann der amtliche Tierarzt die Schlachtung erlauben, wenn Gründe des Tierschutzes oder betriebliche Gegebenheiten dies zwingend…
Bei der Zollabfertigung des Fleisches für die Ausfuhr wird auf Antrag des Ausführers unter Vorlage der gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 382/2008…
Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Kennzeichnungselementen ist der Schlachtkörper mit dem Schlachtdatum und dem Schlachtgewicht zu kennzeichnen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.