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Die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 der Kommission vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung enthält Vorschriften über die Tötung von Tieren, die zur Herstellung von Lebensmitteln, Wolle, Häuten, Pelzen oder anderen Erzeugnissen gezüchtet oder gehalten werden. In der genannten Verordnung ist festgelegt, dass die Unternehmer sicherstellen müssen, dass bestimmte Tätigkeiten im Rahmen der Schlachtung nur von Personen durchgeführt werden, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis für solche Tätigkeiten verfügen und ihre Befähigung nachgewiesen haben, diese Tätigkeiten gemäß der genannten Verordnung durchzuführen.
Diese Verordnung dient dem Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung, insbesondere der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009…
Für die Hausschlachtung gelten folgende Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 entsprechend:
Der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung ist seit 1974 Gegenstand von Gemeinschaftsvorschriften und wurde durch die Richtlinie 93/119/EG…
Die Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung enthält gemeinsame…
Die Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung sollte ebenfalls geändert werden,…
Von der Anwesenheit des amtlichen oder zugelassenen Tierarztes im Betrieb während des gesamten Schlachtungs- und Entblutungsvorgangs könnte abgesehen werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.