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Der betreffende Makrelenbestand befindet sich derzeit innerhalb sicherer biologischer Grenzen, und aus wissenschaftlichen Gutachten geht hervor, dass sich hieran auch in absehbarer Zeit nichts ändern dürfte. Eine unmittelbare und umfassende Kürzung der Makrelenquote Spaniens für 2011 würde eine vollständige Einstellung dieser Fischerei im Jahr 2011 bewirken. Angesichts der besonderen Umstände in diesem Fall könnte eine vollständige Einstellung der Fischerei unverhältnismäßige sozioökonomische Folgen für den Fischereisektor und die betreffende Verarbeitungsindustrie haben. Daher und unter Berücksichtigung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik wird es in diesem besonderen Fall als angemessen erachtet, die erforderlichen Abzüge wegen Überfischung auf fünf Jahre, nämlich 2011 bis 2015, zu verteilen und danach gegebenenfalls noch erforderliche Abzüge bei der Makrelenquote für die unmittelbar darauf folgenden Jahre vorzunehmen —
Da die Überfischung über einen Zeitraum von mehreren Jahren stattgefunden hat, die wirtschaftliche und soziale Lage der Fischereisektoren der jeweiligen…
Die Entwicklung der Fangquoten für Makrele war in den Jahren 2001 bis 2004 rückläufig. Um zu vermeiden, dass die Abzüge mit unverhältnismäßigen Auswirkungen…
Die Fangquote für Makrele für 2010 wurde gekürzt, nachdem Spanien gemäß Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002…
Die Fangquote für Makrele (Scomber scombrus) in den Gebieten VIIIc, IX und X sowie in den EU-Gewässern des Gebiets CECAF 34.1.1, die Spanien für die Jahre 2012…
Die Abzüge wegen Überfischung im Jahr 2010 waren höher als die Spanien 2011 für den betreffenden Bestand zugeteilte Quote.
Die Kommission stellte bei den von Spanien übermittelten Daten zur Makrelenfischerei im Jahr 2010 Widersprüche fest, als sie diese Daten, die in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.