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Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung von Diclazuril für Perlhühner wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 5. Oktober 2010 zu dem Schluss, dass Diclazuril sich unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirkt und dass seine Verwendung die Kokzidiose bei Perlhühnern bekämpft. Die Behörde ist der Auffassung, dass besondere Anforderungen an die Überwachung nach Inverkehrbringen festgelegt werden sollten, damit einer möglichen Entwicklung von Resistenzen gegen Bakterien und/oder Eimeria spp. begegnet werden kann. Für das Gutachten wurde auch der Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 23. Juni 2010 zu dem Schluss, dass Diclazuril unter den…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 7. April 2010 zu dem Schluss, dass die Zubereitung aus Narasin und…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 7. April 2010 zu dem Schluss, dass Lasalocid-A-Natrium unter den…
Die Bedingungen für die Zulassung von Nicarbazin und Diclazuril als Futtermittelzusatzstoffe wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 875/2010 der Kommission vom 5.…
Der Antrag betrifft die Genehmigung einer neuen Verwendung des Futtermittelzusatzstoffs Diclazuril für Perlhühner, das in die Zusatzstoffkategorie…
Es wurden neue Daten zur Stützung des Antrags vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) kam in ihrem Gutachten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.