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Diclazuril wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates durch die Verordnung (EG) Nr. 2430/1999 der Kommission für zehn Jahre als Futtermittelzusatzstoff zur Verwendung bei bis zu 16 Wochen alten Junghennen und bei bis zu 12 Wochen alten Truthühnern zugelassen. Die Verwendung bei Masthühnern wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1118/2010 der Kommission für zehn Jahre genehmigt.
Diclazuril, CAS-Nummer 101831-37-2, wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG für zehn Jahre als Futtermittelzusatzstoff zur Verwendung bei Masthühnern, Junghennen…
Der zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ zählende Zusatzstoff Diclazuril (Clinacox 0,5 % Vormischung) wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des…
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“),…
Der Zusatzstoff Diclazuril (Clinacox 0,5 % Vormischung) wurde bereits durch die Verordnung (EG) Nr. 2430/1999 der Kommission für Masthühner, die Verordnung (EG)…
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“),…
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“),…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.