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Der Antrag betrifft die Genehmigung einer neuen Verwendung des Futtermittelzusatzstoffs Diclazuril für Perlhühner, das in die Zusatzstoffkategorie „Kokzidiostatika und Histomonostatika“ eingeordnet werden soll.
Nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 in Verbindung mit deren Artikel 7 wurde ein Antrag auf Neubewertung von Diclazuril als…
Im Hinblick auf die Kokzidiostatika Diclazuril und Lasalocid-A-Natrium sollten Änderungen vorgenommen werden, mit denen die Zulassungen dieser Wirkstoffe…
Die Bedingungen für die Zulassung von Nicarbazin und Diclazuril als Futtermittelzusatzstoffe wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 875/2010 der Kommission vom 5.…
Der zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ zählende Zusatzstoff Diclazuril (Clinacox 0,5 % Vormischung) wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des…
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung von Diclazuril für Perlhühner wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.