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Die Verordnung (EG) Nr. 1557/2006 wird wie folgt geändert:
Artikel 5 erhält folgende Fassung:
Der Anhang wird gestrichen.
Artikel 15 Absatz 6 erhält folgende Fassung:
Artikel 33 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 2 erhält folgende Fassung:
Die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.