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Diese Verordnung berührt nicht die sicherheits- oder verteidigungspolitischen Interessen der Mitgliedstaaten und damit im Zusammenhang stehende Anforderungen an die Vertraulichkeit gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004.
Dieser Artikel gilt unbeschadet der Richtlinie 2003/4/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1049/2001 und (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des…
Dieser Artikel gilt unbeschadet des Artikels 41 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 der Kommission.
Dieser Artikel gilt unbeschadet des Artikels 41 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Die Bestimmungen dieser Verordnung und die Durchführungsbestimmungen sollten die Regelungen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten hinsichtlich des…
Diese Verordnung lässt die Anwendung von Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der auf die wesentlichen Sicherheitsinteressen…
Dieser Artikel gilt unbeschadet des Artikels 41 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 der Kommission.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.