Erwägungsgrund 43 32022R2560
Angesichts der Dringlichkeit von Vergabeverfahren, die gemäß Artikel 27 Absatz 3 oder Artikel 28 Absatz 6 der Richtlinie 2014/24/EU oder Artikel 45 Absatz 3 der Richtlinie 2014/25/EU durchgeführt werden, sollte sich die Kommission nach besten Kräften bemühen, solche Verfahren im Laufe einer Vorprüfung und einer eingehenden Prüfung vorrangig zu behandeln, um so bald wie möglich zu einem guten Ergebnis zu gelangen. Dies sollte entsprechend für ähnliche Verfahren gelten, die gemäß der Richtlinie 2014/23/EU durchgeführt werden.