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Die Einrichtung eines funktionalen Luftraumblocks sollte als rechtliches Verfahren angesehen werden, mittels dessen Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit zwischen ihren jeweiligen Luftraumblöcken verbessern müssen. Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dieser Anforderung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 550/2004 bis spätestens 4. Dezember 2012 nachzukommen.
Die Mitgliedstaaten haben bei der Einrichtung eines funktionalen Luftraumblocks die Anforderungen des Artikels 9a der Verordnung (EG) Nr. 550/2004 zu erfüllen.
Bis 4. Dezember 2012 ergreifen die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass funktionale Luftraumblöcke umgesetzt werden, damit…
Konsequente Verfahren für die Koordinierung zwischen zivilen und militärischen Stellen und die Nutzung eines gemeinsamen Luftraums sind eine…
Mitgliedstaaten, die bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung einen funktionalen Luftraumblock eingerichtet haben, gewährleisten, dass die im Anhang…
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Einrichtung eines funktionalen Luftraumblocks gewährleisten, dass sie ihre Verantwortlichkeiten bezüglich der Sicherheit…
Die funktionalen Luftraumblöcke stellen wesentliche Elemente für die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten dar, wodurch die Leistungen verbessert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.