Erwägungsgrund 1 32011R0263
Mit der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 wurden ein methodischer Rahmen für die Aufbereitung von Statistiken auf vergleichbarer Grundlage zum Nutzen der Europäischen Union sowie Fristen für die Übermittlung und Verbreitung von nach dem Europäischen System integrierter Sozialschutzstatistiken (nachstehend „ESSOSS“) aufbereiteten Statistiken festgelegt.