Erwägungsgrund 4 32011R0263Das Modul Nettosozialschutzleistungen sollte mit Hilfe des eingeschränkten Ansatzes gewonnen werden, damit von derselben Grundgesamtheit von Empfängern von…
Erwägungsgrund 5 32011R0263Nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 sollten die Durchführungsmaßnahmen, die das erste Jahr, für das umfassende Daten erhoben werden,…
Art. 1 Abs. 2 32011R0110VERORDNUNG (EU) Nr. 110/2011 DER KOMMISSION vom 8. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die geeigneten Formate für die Datenübermittlung, die zu übermittelnden Ergebnisse und die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung für das ESSOSS-Modul Nettosozialschutzleistungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kriterien für die Beurteilung der Datenqualität in Bezug auf das Modul Nettosozialschutzleistungen sind in Anhang II festgelegt.
Erwägungsgrund 3 32011R0110VERORDNUNG (EU) Nr. 110/2011 DER KOMMISSION vom 8. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die geeigneten Formate für die Datenübermittlung, die zu übermittelnden Ergebnisse und die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung für das ESSOSS-Modul Nettosozialschutzleistungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Modul Nettosozialschutzleistungen sollte mit Hilfe des „eingeschränkten Ansatzes“ gewonnen werden, damit von derselben Grundgesamtheit von Empfängern von…
Erwägungsgrund 2 32011R0110VERORDNUNG (EU) Nr. 110/2011 DER KOMMISSION vom 8. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die geeigneten Formate für die Datenübermittlung, die zu übermittelnden Ergebnisse und die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung für das ESSOSS-Modul Nettosozialschutzleistungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 sollten Durchführungsmaßnahmen erlassen werden, die sich auf die Formate für die Datenübermittlung,…