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1. Sozialschutzleistungen werden untergliedert in Leistungen mit Bedürftigkeitsprüfung und Leistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung. Die Klassifikation der Sozialschutzleistungen enthält weitere Einzelheiten und unterscheidet zwischen regelmäßigen und einmaligen Barleistungen: — Sozialleistungen, — Sozialleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung, — Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung, — regelmäßige Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung, — einmalige Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung, — Sozialleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung, — Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung, — regelmäßige Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung, — einmalige Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung. · 2. Die Leistungen sind nach den in Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 angegebenen Funktionen untergliedert. Diese detaillierte Klassifikation wird auf der ersten Ebene der Klassifikation wie folgt aggregiert: — Krankheits- und/oder Gesundheitsversorgung, — Invalidität, — Alter, — Hinterbliebene, — Familie/Kinder, — Arbeitslosigkeit, — Wohnen, — soziale Ausgrenzung, sofern noch nicht anderweitig erfasst. ·
Die für das Modul Nettosozialschutzleistungen anzuwendenden detaillierten Klassifikationen sind in Anhang II festgelegt.
1. KLASSIFIKATION DER VOM ESSOSS-KERNSYSTEM ABGEDECKTEN SYSTEME UND QUANTITATIVEN DATEN (EINSCHLIESSLICH EINNAHMEN, AUSGABEN UND LEISTUNGEN NACH FUNKTIONEN)…
1. Es gelten die Begriffsbestimmungen in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 458/2007. 2. Es gelten die Definitionen der Verordnung (EG) Nr. 10/2008 der…
Sozialdienstleistungen haben grundlegend unterschiedliche Merkmale, die in sektorspezifischer Gesetzgebung, zum Teil auf Unionsebene und zum Teil auf…
1. Behandelte Themen Diese Erhebung bezieht sich auf die Berechnung der „Nettosozialschutzleistungen“. 2. Vorlage von Daten Einkommensteuer und Sozialbeiträge,…
Leistungen an Nichtselbständige (§ 6) und an Selbständige (§ 7),
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.