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1. Eurostat veröffentlicht die Daten für den jeweiligen Mitgliedstaat erst nach einer Aggregation über die Systeme, wobei zumindest über Folgendes Aufschluss gegeben wird: — Nettosozialschutzleistungen insgesamt, — den Anteil der Nettosozialschutzleistungen, die Steuern und/oder Sozialabgaben unterliegen, — Nettosozialschutzleistungen nach Funktion, — Bedürftigkeitsprüfung ja/nein. · 2. Auf Anfrage gibt die Kommission (Eurostat) detaillierte nach System und nach Mitgliedstaat aufgegliederte Daten an bestimmte Nutzer weiter (nationale Behörden, die ESSOSS-Daten aufbereiten, Dienststellen der Kommission und internationale Institutionen). 3. Stimmt der betreffende Mitgliedstaat einer vollständigen Verbreitung der Daten zu, dürfen die jeweiligen Nutzer die Daten nach System veröffentlichen. 4. Stimmt der betreffende Mitgliedstaat einer vollständigen Verbreitung der Daten nicht zu, dürfen die jeweiligen Nutzer die über die Systeme aggregierten Daten veröffentlichen. Bei einer Aggregation über die Systeme sind die vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Verbreitungsregelungen einzuhalten.
1. Quantitative Daten nach Systemen und Einzelleistungen Übermittelte Daten Bezüglich der aggregierten Klassifikation beziehen sich die übermittelten Daten auf:…
Nach Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates gelten für die jährliche Qualitätsbewertung der Erhebung der…
Die für das Modul Nettosozialschutzleistungen geltenden Kriterien für die Verbreitung der Daten sind in Anhang III festgelegt.
1. ZU ÜBERMITTELNDE DATEN Die Daten über die Nettosozialschutzleistungen (eingeschränkter Ansatz) werden nach dem von der Kommission vorgegebenen Format…
1. AKTUALISIERUNG DER VERBREITUNGSREGELUNGEN FÜR DAS ESSOSS-KERNSYSTEM 1.1. AKTUALISIERUNG DER VERBREITUNGSREGELUNGEN FÜR QUANTITATIVE DATEN NACH SYSTEMGRUPPEN…
1. Enthaltene Leistungskategorien Dieses Modul umfasst Daten über Rentenempfänger, die als Bezieher einer oder mehrerer der nachstehend aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.