Erwägungsgrund 33 32024R3110
Um einen Anreiz für die Einhaltung der Vorschriften zu schaffen, sollte der Hersteller von Bauprodukten für fehlerhafte Leistungs- und Konformitätserklärungen haftbar gemacht werden.
Um einen Anreiz für die Einhaltung der Vorschriften zu schaffen, sollte der Hersteller von Bauprodukten für fehlerhafte Leistungs- und Konformitätserklärungen haftbar gemacht werden.