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Die Erstellung und Annahme Europäischer Bewertungsdokumente erfolgt nach einem Verfahren,
das für den betroffenen Hersteller transparent ist;
bei dem geeignete verbindliche Fristen festgelegt werden, um ungerechtfertigte Verzögerungen zu vermeiden;
das dem Schutz des Geschäftsgeheimnisses und der Vertraulichkeit gebührend Rechnung trägt;
das der Kommission eine angemessene Mitwirkung ermöglicht;
das für den Hersteller kosteneffizient ist und
bei dem ausreichende Kollegialität und Koordinierung unter den für das betreffende Produkt benannten Technischen Bewertungsstellen gewährleistet ist.
Die Technischen Bewertungsstellen tragen zusammen mit der Organisation Technischer Bewertungsstellen alle Kosten der Erstellung und Annahme Europäischer Bewertungsdokumente.
Für die Erstellung und Annahme Europäischer Bewertungsdokumente wenden die Technischen Bewertungsstellen und die Organisation Technischer Bewertungsstellen das…
Erstellung und Annahme Europäischer Bewertungsdokumente;
Da es sich bei Europäischen Bewertungsdokumenten nicht um Rechtsakte von allgemeiner Geltung, sondern um den ersten Schritt eines zweistufigen…
Auf Antrag eines Herstellers, einer Gruppe von Herstellern oder eines Herstellerverbands auf eine Europäische Technische Bewertung oder auf Initiative der…
Erstellung und Annahme Europäischer Bewertungsdokumente;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.