Erwägungsgrund 3 32011R0364
Werden Eiprodukte unter dem HS-Code 04.07 aus einem Gebiet, dass tierseuchenrechtlichen Einschränkungen unterliegt, in die Union eingeführt, müssen diese Produkte zuvor einer angemessenen Behandlung zur Inaktivierung von Krankheitserregern unterzogen worden sein. Hierzu sollten bestimmte Behandlungsverfahren für Eiprodukte, wie sie im Gesundheitskodex für Landtiere (Terrestrial Animal Health Code) der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) empfohlen werden, berücksichtigt und in die Tiergesundheitsbescheinigung in Teil II der Muster-Veterinärbescheinigung für Eiprodukte aufgenommen werden.