Erwägungsgrund 22 32024L1203
Wird gemäß dieser Richtlinie eine Handlung nur dann als strafbar eingestuft, wenn sie eine nicht unerhebliche Menge betrifft, die der Überschreitung eines regulatorischen Schwellenwerts, eines Werts oder eines anderen vorgeschriebenen Parameters entspricht, sollte bei der Beurteilung, ob dieser Schwellenwert, Wert oder andere vorgeschriebene Parameter überschritten wurde, unter anderem die Gefährlichkeit und die Toxizität des Materials oder des Stoffs berücksichtigt werden, denn je gefährlicher oder toxischer das Material oder der Stoff ist, desto eher wird dieser Schwellenwert, Wert oder andere Parameter erreicht; und bei besonders gefährlichen und toxischen Stoffen oder Materialien kann bereits eine sehr geringe Menge erhebliche Schäden für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit verursachen.