Erwägungsgrund 15 32011R0432
Nach Vorlage des Antrags von Leiber GmbH gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, übermittelt am 2. Oktober 2009, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Yestimun® auf die Abwehrkräfte abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-667). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte u. a. folgenden Wortlaut: „Daily administration of Yestimun® strengthens the body's defence during the cold season“ („Die tägliche Aufnahme von Yestimun® stärkt die Körperabwehrkräfte in der kalten Jahreszeit“).