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Bezüglich Biphenyl erhielt die Kommission Informationen von Deutschland und von Unternehmern, wonach Biphenyl auf frischen Kräutern und Kräutertees, die Pestizidrückstände über dem Standard-Rückstandshöchstgehalt aufweisen, vorhanden ist. Deutschland legte einen Bewertungsbericht vor und teilte mit, dass es aufgrund des flächendeckenden Vorhandenseins dieses Stoffes aus verschiedenen Quellen unmöglich ist, Kräuter, Hagebutten, Gewürze und Kräutertees zu erzeugen, deren Gehalt an Rückständen von Biphenyl den Rückstandshöchstgehalt einhält. Deutschland stellte gemäß dem Verfahren des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 einen Antrag auf die Festlegung vorläufiger Rückstandshöchstgehalte, damit das Inverkehrbringen der betroffenen Erzeugnisse möglich ist.
Der Kommission sind Informationen von Deutschland und der European Spice Association (Europäischer Verband der Gewürzindustrie) über Biphenylrückstände in…
Für Biphenyl empfahl die Behörde, nur die Rückstandshöchstgehalte zu erhöhen, für die anhand von Daten eine Notwendigkeit nachgewiesen wurde. Außerdem sei es…
Mehrere Mitgliedstaaten haben die Kommission darauf hingewiesen, dass eine Ausnahmeregelung von der Anwendung der Rückstandshöchstgehalte gemäß den Anhängen II…
Im Rahmen eines Verfahrens gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zur Zulassung eines…
Was die von den Mitgliedstaaten gemeldeten nationalen Rückstandshöchstgehalte anbelangt, so haben die betreffenden Mitgliedstaaten die nach Artikel 23 der…
Was die von den Mitgliedstaaten gemeldeten nationalen Rückstandshöchstgehalte anbelangt, so haben die betreffenden Mitgliedstaaten die nach Artikel 23 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.