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Es besteht weiterer Klärungsbedarf in Bezug auf die genauen Angaben der gemäß Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vorzulegenden Informationen, damit ein wirksamer Wettbewerb auf dem Markt für Fahrzeug-Reparatur- und Wartungsinformationsdienste gewährleistet und außerdem präzisiert werden kann, dass die betreffenden Informationen auch Informationen umfassen, die außer Reparaturbetrieben auch anderen unabhängigen Marktteilnehmern zur Verfügung zu stellen sind; nur so ist gewährleistet, dass der gesamte unabhängige Markt für Fahrzeug-Reparatur- und Wartung mit autorisierten Händlern konkurrieren kann, unabhängig davon, ob der Fahrzeughersteller seinen autorisierten Händlern und Reparaturbetrieben solche Informationen direkt zur Verfügung stellt oder nicht.
Zwar sollten Fahrzeughersteller aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht gezwungen werden, Daten über Veränderungen an Einzelfahrzeugen bei Dritten…
Unbeschränkter Zugang zu den für die Fahrzeugreparatur notwendigen Informationen mittels eines standardisierten Formats zum Auffinden technischer Informationen…
Nichtdiskriminierender Zugang zu den für die Fahrzeugreparatur notwendigen Informationen mittels eines standardisierten Formats zum Auffinden technischer…
Unbeschränkter Zugang zu den für die Fahrzeugreparatur notwendigen Informationen mittels eines standardisierten Formats zum Auffinden technischer Informationen…
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für…
Um den geeigneten Geltungsbereich einer Gruppenfreistellungsverordnung zu bestimmen, muss die Kommission die Wettbewerbsbedingungen in dem entsprechenden Sektor…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.