Erwägungsgrund 4 32011R0062
Unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Berichte und der Gutachten des STECF sind die ICES-Untergebiete 27 und 28.2 im Jahr 2011 vom Anwendungsbereich dieser Fischereiaufwandsbeschränkungen auszunehmen.