Erwägungsgrund 5 32011R0062
Die Verordnung (EG) Nr. 1124/2010 gilt ab dem 1. Januar 2011. Um die Kohärenz mit der genannten Verordnung sicherzustellen, sollte die vorliegende Verordnung rückwirkend ab demselben Zeitpunkt gelten.
Die Verordnung (EG) Nr. 1124/2010 gilt ab dem 1. Januar 2011. Um die Kohärenz mit der genannten Verordnung sicherzustellen, sollte die vorliegende Verordnung rückwirkend ab demselben Zeitpunkt gelten.