Erwägungsgrund 5 32011R0691
In ihrer Mitteilung vom 20. August 2009 mit dem Titel „Das BIP und mehr: die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel“ hat die Kommission die Notwendigkeit anerkannt, bereits vorliegende Indikatoren durch Daten zu ergänzen, die ökologische und soziale Aspekte einbeziehen, um eine kohärentere und umfassendere Politikgestaltung zu ermöglichen. Hierzu wird mit den umweltökonomischen Gesamtrechnungen ein Instrument zur Verfügung gestellt, um die Umweltbelastungen zu überwachen, die von der Wirtschaft verursacht werden, und zu untersuchen, wie diese gemildert werden könnten. Umweltökonomische Gesamtrechnungen beschreiben die Wechselwirkungen zwischen der Wirtschaft, den privaten Haushalten und der Umwelt und haben daher einen höheren Informationsgehalt als reine volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Sie sind eine wichtige Datenquelle für umweltpolitische Entscheidungen und sollten von der Kommission bei der Erstellung von Folgenabschätzungen herangezogen werden. Bedenkt man die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung und das Streben nach einer ressourcenschonenden Wirtschaft mit geringer Umweltverschmutzung, die beide in der Strategie Europa 2020 und in verschiedenen wichtigen Initiativen verankert sind, so wird die unbedingte Notwendigkeit der Entwicklung eines Datenrahmens, in den konsequent sowohl ökologische als auch ökonomische Aspekte einbezogen werden, noch deutlicher.