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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG I INLANDSTOURISMUS Abschnitt 1 KAPAZITÄT DER BEHERBERGUNGSBETRIEBE A. Zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen 1. Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene für jährliche Daten zu übermitteln Art der Unterkunft Variablen Untergliederungen NACE 55.1 Zahl der Betriebe Zahl der Schlafgelegenheiten Zahl der Zimmer Art des Ortes a und b NACE 55.2 Zahl der Betriebe Zahl der Schlafgelegenheiten Art des Ortes a und b NACE 55.3 Zahl der Betriebe Zahl der Schlafgelegenheiten Art des Ortes a und b 2. [fakultativ] Auf nationaler Ebene für jährliche Daten zu übermitteln Art der Unterkunft Variablen Untergliederungen NACE 55.1 Zahl der Betriebe Zahl der Schlafgelegenheiten Zahl der Zimmer Größenklasse 3. Auf nationaler Ebene für dreijährliche Daten zu übermitteln Art der Unterkunft Variablen Untergliederungen NACE 55.1 Zahl der Betriebe mit einem Zimmer oder mehreren Zimmern für Personen mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich Rollstuhlfahrer B. Begrenzung des Erhebungsbereichs 1. „Hotels, Gasthöfe und Pensionen“ und „Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten“: Erfasst werden mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Schlafgelegenheiten. 2. „Campingplätze“: Erfasst werden mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Stellplätzen. 3. Mitgliedstaaten, auf die weniger als 1 % der jährlichen Gesamtzahl der Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Europäischen Union entfällt, können den Erhebungsbereichweiter einschränken, wobei sie mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zwanzig oder mehr Schlafgelegenheiten (zwanzig oder mehr Stellplätzen) erfassen. C. Periodizität Das erste Bezugsjahr für die in Rubrik A(3) aufgeführte dreijährliche Variable ist 2015. Abschnitt 2 BELEGUNG DER BEHERBERGUNGSBETRIEBE (BINNENREISEVERKEHR UND EINREISEVERKEHR) A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen 1. Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene Art der Unterkunft Variablen Untergliederungen Insgesamt (alle Arten von Beherbergungsbetrieben) Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Art des Ortes a und b Regionen auf NUTS-3-Ebene Monate des Bezugsjahres [fakultativ, falls NUTS-2-Ebene den gesamten Mitgliedstaat abdeckt] NACE 55.1 Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Nettobelegungsrate der Schlafgelegenheiten Nettobelegungsrate der Zimmer NACE 55.2 Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben NACE 55.3 Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben 2. Auf nationaler Ebene Art der Unterkunft Variablen Untergliederungen Insgesamt (alle Arten von Beherbergungsbetrieben) Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Art des Ortes a kombiniert mit Art des Ortes b Städte NACE 55.1 Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Art des Ortes a und b Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat [fakultativ] Größenklassen Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat Nettobelegungsrate der Schlafgelegenheiten Nettobelegungsrate der Zimmer [fakultativ] Größenklassen NACE 55.2 Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Art des Ortes a und b Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat NACE 55.3 Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Art des Ortes a und b Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat B. Für monatliche Daten auf nationaler Ebene zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen Art der Unterkunft Variablen Untergliederungen NACE 55.1 Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Nettobelegungsrate der Schlafgelegenheiten Nettobelegungsrate der Zimmer NACE 55.2 Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben NACE 55.3 Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben C. Begrenzung des Erhebungsbereichs 1. „Hotels, Gasthöfe und Pensionen“ und „Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten“: Erfasst werden mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Schlafgelegenheiten. 2. „Campingplätze“: Erfasst werden mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Stellplätzen. 3. Mitgliedstaaten, auf die weniger als 1 % der jährlichen Gesamtzahl der Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Europäischen Union entfällt, können den Erhebungsbereich weiter einschränken, wobei sie mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zwanzig oder mehr Schlafgelegenheiten (zwanzig oder mehr Stellplätzen) erfassen. 4. Wird der Erhebungsbereich wie unter 1, 2 oder 3 beschrieben begrenzt, wird jährlich eine Schätzung der Gesamtzahl der Übernachtungen übermittelt, die während des Bezugsjahres von Inländern und Nichtinländern in den vom Erhebungsbereich ausgeschlossenen Beherbergungsbetrieben getätigt wurden. 5. Für das erste Bezugsjahr, für das Daten gemäß dieser Verordnung zu liefern sind, wird die unter 4 beschriebene Schätzung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Bezugszeitraums übermittelt. 6. Die Mitgliedstaaten können den Erhebungsbereich der Nettobelegungsrate der Zimmer in Hotels, Gasthöfen und Pensionen weiter einschränken, wobei sie mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit 25 oder mehr Zimmern erfassen. Abschnitt 3 FÜR ABSCHNITT 1 UND ABSCHNITT 2 ANZUWENDENDE KLASSIFIKATIONEN A. Art der Unterkunft Die drei für die Art der Unterkunft zu verwendenden Kategorien beziehen sich auf die NACE-Gruppen 55.1, 55.2 und 55.3: — Hotels, Gasthöfe und Pensionen, — Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, — Campingplätze. B. Art des Ortes a Die drei für die Art des Ortes a zu verwendenden Kategorien beziehen sich auf den Grad der Verstädterung der Gemeinde (oder gleichwertigen örtlichen Verwaltungseinheit), in der die Beherbergungsbetriebe ansässig sind: — dicht besiedeltes Gebiet, — Gebiet mit mittlerer Besiedlungsdichte, — gering besiedeltes Gebiet. C. Art des Ortes b Die zwei für die Art des Ortes b zu verwendenden Kategorien beziehen sich auf die Meeresnähe der Gemeinde (oder gleichwertigen örtlichen Verwaltungseinheit), in der die Beherbergungsbetriebe ansässig sind: — Lage am Meer, — Lage nicht am Meer. D. Größenklasse Die drei für die Größenklasse zu verwendenden Kategorien beziehen sich auf die Zahl der Zimmer in den Beherbergungsbetrieben: — kleine Beherbergungsbetriebe: unter 25 Zimmer, — mittlere Beherbergungsbetriebe: zwischen 25 und 99 Zimmer, — große Beherbergungsbetriebe: 100 oder mehr Zimmer; gesondert zu melden (fakultativ): „zwischen 100 und 249 Zimmern“ und „250 Zimmer und mehr“. E. Länder und geografische Gebiete Folgende Kategorien sind für das Land oder das geografische Gebiet zu verwenden, in dem die Gäste von Beherbergungsbetrieben ihren Wohnsitz haben: — Europäische Union (Union); gesondert melden: einzelner Mitgliedstaat, — Europäische Freihandelsassoziation (EFTA); gesondert melden: Island, Norwegen, Schweiz (einschließlich Liechtenstein), — andere europäische Länder (außerhalb der Union oder EFTA; sowie außer dem Vereinigten Königreich, Russland, der Türkei und der Ukraine), — Vereinigtes Königreich, — Russland, — Türkei, — Ukraine, — Afrika; gesondert melden: Südafrika, — Nordamerika; gesondert melden: die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada, — Süd- und Zentralamerika; gesondert melden: Brasilien, — Asien; gesondert melden: die Volksrepublik China, Japan und die Republik Korea, — Australien, Ozeanien und andere Gebiete; gesondert melden: Australien. F. Städte Von den Städten, für die Daten übermittelt werden und die Artikel 4b Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 entsprechen, sollten mindestens folgende berücksichtigt werden: — die Städte, auf die zusammen 90 % der Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in Städten in dem betreffenden Land fallen; — die Hauptstadt; — alle Städte mit 200 000 oder mehr Einwohnern. Für diesen Zweck gelten als Städte lokale Verwaltungseinheiten (LAU), in denen mindestens 50 % der Bevölkerung in Stadtzentren lebt; ein Stadtzentrum ist ein Cluster benachbarter Rasterzellen von 1 km2 mit einer Dichte von mindestens 1 500 Einwohnern pro km2 und mindestens 50 000 Einwohnern insgesamt. Die Kommission (Eurostat) aktualisiert die Städteliste regelmäßig zusammen mit den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten für die aktuellste Liste mit verfügbaren Städten am 31. Dezember des Bezugsjahres. Abschnitt 4 INLANDSTOURISMUS IN NICHT GEMIETETEN UNTERKÜNFTEN A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen [fakultativ] Zahl der Übernachtungen in nicht gemieteten Unterkünften während des Bezugsjahres B. Untergliederung [fakultativ] Die unter der Rubrik A aufgeführte Variable wird im Fall von Unionsinländern nach dem Wohnsitzland der Reisenden untergliedert, während außerhalb der Union ansässige Reisende in einer einzigen zusätzlichen Kategorie zusammengefasst werden. ANHANG II NATIONALER TOURISMUS Abschnitt 1 TEILNAHME AM TOURISMUS AUS PERSÖNLICHEN GRÜNDEN A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen Variablen Untergliederungen nach Dauer und Ziel von Reisen aus persönlichen Gründen Soziodemografische Untergliederungen 1. Zahl der Inländer ab 15 Jahren, die während des Bezugsjahres am Tourismus aus persönlichen Gründen teilgenommen haben 2. Zahl der Inländer ab 15 Jahren, die während des Bezugsjahres nicht am Tourismus aus persönlichen Gründen teilgenommen haben a) Beliebige Reise (d. h. mindestens eine Reise mit mindestens einer Übernachtung) b) Nur Inlandsreisen (d. h. mindestens eine Inlandsreise mit mindestens einer Übernachtung, aber keine Auslandsreise) c) Nur Auslandsreisen (d. h. mindestens eine Auslandsreise mit mindestens einer Übernachtung, aber keine Inlandsreise) d) Inlands- und Auslandsreisen (d. h. mindestens eine Inlandsreise mit mindestens einer Übernachtung und mindestens eine Auslandsreise mit mindestens einer Übernachtung) e) Kurzreisen (d. h. mindestens eine Reise mit einer bis drei Übernachtungen) f) Lange Reisen (d. h. mindestens eine Reise mit vier oder mehr Übernachtungen) g) Lange Reisen, nur Inlandsreisen (d. h. mindestens eine Inlandsreise mit vier oder mehr Übernachtungen, aber keine Auslandsreise mit vier oder mehr Übernachtungen) h) Lange Reisen, nur Auslandsreisen (d. h. mindestens eine Auslandsreise mit vier oder mehr Übernachtungen, aber keine Inlandsreise mit vier oder mehr Übernachtungen) i) Lange Reisen, Inlands- und Auslandsreisen (d. h. mindestens eine Inlandsreise mit vier oder mehr Übernachtungen und mindestens eine Auslandsreise mit vier oder mehr Übernachtungen) 1. Geschlecht 2. Altersgruppe 3. [fakultativ] Bildungsabschluss 4. [fakultativ] Erwerbsstatus 5. [fakultativ] Haushaltseinkommen Die Untergliederungen nach Dauer und Ziel von Reisen aus persönlichen Gründen werden mit den soziodemografischen Untergliederungen kombiniert. B. Für dreijährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen Variablen Untergliederungen nach Hauptgründen für die Nichtteilnahme am Tourismus aus persönlichen Gründen während des Bezugsjahres (Mehrfachantworten möglich) Soziodemografische Untergliederungen 1. Zahl der Inländer ab 15 Jahren, die während des Bezugsjahres nicht am Tourismus aus persönlichen Gründen teilgenommen haben (d. h. während des Bezugsjahres keine Reise aus persönlichen Gründen mit mindestens einer Übernachtung getätigt haben) a) Finanzielle Gründe (kein Geld für Ferienreisen vorhanden; kann sich nicht leisten, in Urlaub zu fahren) b) Nicht genügend freie Zeit wegen familiärer Verpflichtungen c) Nicht genügend freie Zeit wegen beruflicher Verpflichtungen (Arbeit oder Studium) d) Gesundheitliche Gründe oder eingeschränkte Mobilität e) Keine Beweggründe zu verreisen (bleibt lieber zu Hause) f) Sicherheitsgründe g) Sonstige Gründe 1. Geschlecht 2. Altersgruppe 3. [fakultativ] Bildungsabschluss 4. [fakultativ] Erwerbsstatus 5. [fakultativ] Haushaltseinkommen Die Untergliederungen nach Hauptgründen für die Nichtteilnahme am Tourismus aus persönlichen Gründen während des Bezugsjahres werden mit den soziodemografischen Untergliederungen kombiniert. Das erste Bezugsjahr für die dreijährlichen Variablen ist 2013. C. Für die soziodemografischen Untergliederungen anzuwendende Klassifikationen Abschnitt 2 URLAUBSREISEN UND REISENDE A. Zu übermittelnde Variablen Variablen Zu übermittelnde Kategorien Periodizität 1. Monat der Abreise Jährlich 2. Dauer der Reise (Zahl der Übernachtungen) Jährlich 3. [Nur bei Auslandsreisen] Dauer der Reise: Zahl der Übernachtungen im Inland Dreijährlich 4. Hauptreiseziel Gemäß der Länderliste des nach Artikel 10 dieser Verordnung erstellten Methodikhandbuchs Jährlich 5. Hauptgrund der Reise a) Persönliche Gründe: Freizeitgestaltung, Erholung und Urlaub b) Persönliche Gründe: Besuch von Freunden und Verwandten c) Persönliche Gründe: Sonstige (Wallfahrt, Gesundheitsbehandlung usw.) d) Dienstliche/Geschäftliche Gründe Jährlich 6. [Nur bei Reisen aus persönlichen Gründen] Art des Zielortes (Mehrfachantworten möglich) a) Stadt b) Ort am Meer c) Ort in ländlichem Gebiet (auch an einem See, Fluss usw. gelegen) d) Kreuzfahrtschiff e) Gebirge (Bergland, Mittelgebirge usw.) f) Sonstige Dreijährlich 7. [Nur bei Reisen aus persönlichen Gründen] Mitreisende Kinder a) Ja b) Nein Dreijährlich 8. Wichtigste Beförderungsmittel a) Flugzeug (Linien- und Charterflüge, auch sonstiger Luftverkehr) b) Schiff (wie Linien-, Passagierschiffe und Fährschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Vergnügungsschiffe, gemietete Schiffe) c) Eisenbahn d) Bus, Reisebus (regelmäßig eingesetzt/fahrplangebunden oder gelegentlich eingesetzt/bedarfsabhängig) d1) [fakultativ] regelmäßig eingesetzter/fahrplangebundener Bus oder Reisebus d2) [fakultativ] gelegentlich eingesetzter/bedarfsabhängiger Bus oder Reisebus e) Privates Kraftfahrzeug (eigener Kraftwagen oder geleastes Fahrzeug, auch Fahrzeug von Freunden/Verwandten) f) Mietwagen (auch Plattformen für Fahrgemeinschaften oder Car-Sharing) g) Sonstige (z. B. Fahrrad) Jährlich 9. Wichtigste Arten von Unterkünften a) Gemietete Unterkünfte: Hotels, Gasthöfe oder Pensionen b) Gemietete Unterkünfte: Campingplätze, Wohnmobil- oder Wohnwagenplätze (keine Dauersiedlungen) c) Gemietete Unterkünfte: z. B. Haus, Villa, Apartment; gemietete(s) Zimmer in einer Wohnung d) Gemietete Unterkünfte: sonstige gemietete Unterkünfte (z. B. Jugendherbergen, Liegeplätze in Jachthäfen, Betriebe mit medizinischen Einrichtungen) e) Nicht gemietete Unterkünfte: eigengenutzte Ferienwohnungen/-häuser f) Nicht gemietete Unterkünfte: kostenlose Unterkunft bei Verwandten oder Freunden g) Nicht gemietete Unterkünfte: sonstige nicht gemietete Unterkünfte Jährlich 10. Reisebuchung: Internetbuchung der Hauptunterkunft a) Ja b) Nein Dreijährlich 11. Reisebuchung: Buchungsweg für die Hauptunterkunft a) Direkt beim Anbieter der Unterkunft b) Über ein Reisebüro, einen Reiseveranstalter, ein Portal oder eine Agentur für die kurzfristige Vermietung von Wohneigentum oder Ferienunterkünften unter Auflistung verschiedenster Anbieter von Unterkünften c) Buchung war nicht erforderlich Dreijährlich 11a. [Nur für Reisen, die im Internet über ein Reisebüro, einen Reiseveranstalter, ein Portal oder eine Agentur für die kurzfristige Vermietung von Wohneigentum oder Ferienunterkünften gebucht wurden; nur für Reisen mit Hauptunterkunft „gemietete Unterkünfte: z. B. Haus, Villa, Apartment; gemietete(s) Zimmer in einer Wohnung“] Buchung der Hauptunterkunft über eine Website oder App wie Airbnb, Booking.com, Expedia, HomeAway a) Ja b) Nein Dreijährlich 12. Reisebuchung: Internetbuchung des Hauptbeförderungsmittels a) Ja b) Nein Dreijährlich 13. Reisebuchung: Buchungsweg für das Hauptbeförderungsmittel a) Direkt beim Verkehrsdienstleister b) Über Reisebüro, Reiseveranstalter, Portal c) Buchung war nicht erforderlich Dreijährlich 13a. [Fakultativ] [Nur für Reisen mit Beförderung, die im Internet über ein Reisebüro, einen Reiseveranstalter, ein Portal gebucht wurden] Buchung des Hauptbeförderungsmittels über eine Website oder App wie BlaBlaCar a) Ja b) Nein Dreijährlich 14. Reisebuchung: Pauschalreise a) Ja b) Nein Dreijährlich 15. Reisebuchung: Internetbuchung der Pauschalreise a) Ja b) Nein Dreijährlich 15a. Für Pauschalreisen getätigte Ausgaben (pro Person) Jährlich 16. Während der Reise für die Beförderung getätigte Ausgaben (pro Person) Jährlich 17. Während der Reise für die Unterbringung getätigte Ausgaben (pro Person) Jährlich 18. [fakultativ] Während der Reise für Essen und Trinken in Cafés und Restaurants getätigte Ausgaben (pro Person) Jährlich 19. Während der Reise getätigte sonstige Ausgaben (pro Person); (19a) gesondert anzugeben: Gebrauchsgüter und Güter mit hohem Wert Jährlich 20. Profil des Reisenden: Geschlecht (Angabe nach folgenden Kategorien) a) Männlich b) Weiblich Jährlich 21. Profil des Reisenden: Alter (in vollendeten Jahren) Jährlich 22. Profil des Reisenden: Wohnsitzland Jährlich 23. [fakultativ] Profil des Reisenden: Bildungsabschluss a) Höchstens Sekundarbereich I b) Sekundarbereich II und postsekundar (nicht tertiär) c) Tertiär Jährlich 24. [fakultativ] Profil des Reisenden: Erwerbsstatus a) Erwerbstätiger (Arbeitnehmer oder Selbständiger) b) Erwerbsloser c) Student (oder Schüler) d) Sonstige Nichterwerbsperson Jährlich 25. [fakultativ] Profil des Reisenden: Haushaltseinkommen in Quartilen Jährlich B. Begrenzung des Erhebungsbereichs In den Erhebungsbereich fällt jede Urlaubsreise mit mindestens einer Übernachtung außerhalb der gewohnten Umgebung, die während des Bezugszeitraums von der Wohnbevölkerung im Alter von mindestens 15 Jahren beendet wurde. Die Angaben für Kinder unter 15 Jahren sind fakultativ und können getrennt übermittelt werden. C. Periodizität 1. Das erste Bezugsjahr für die dreijährlichen Variablen und die in den Rubriken A.3, A.6 und A.7 aufgeführten Kategorien ist 2013. 2. Das erste Bezugsjahr für die dreijährlichen Variablen und die in den Rubriken A.10 bis A.15 aufgeführten Kategorien ist 2014. Abschnitt 3 TAGESAUSFLÜGE A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen (Auslandstagesausflüge) Variablen [fakultativ] Untergliederungen [fakultativ] Soziodemografische Untergliederungen 1. Zahl der Auslandstagesausflüge aus persönlichen Gründen 2. Zahl der Auslandstagesausflüge aus beruflichen Gründen a) nach Bestimmungsland 1. Geschlecht 2. Altersgruppe 3. Bildungsabschluss 4. Erwerbsstatus 5. Haushaltseinkommen 3. Ausgaben bei Auslandstagesausflügen aus persönlichen Gründen 4. Ausgaben bei Auslandstagesausflügen aus beruflichen Gründen a) nach Bestimmungsland b) nach Ausgabenkategorie: Verkehr, Einkäufe, Restaurant-/Cafébesuche, Sonstiges B. Für dreijährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen (Inlandstagesausflüge) Variablen [fakultativ] Untergliederungen [fakultativ] Soziodemografische Untergliederungen 1. Zahl der Inlandstagesausflüge aus persönlichen Gründen 2. Zahl der Inlandstagesausflüge aus beruflichen Gründen 1. Geschlecht 2. Altersgruppe 3. Bildungsabschluss 4. Erwerbsstatus 5. Haushaltseinkommen 3. Ausgaben bei Inlandstagesausflügen aus persönlichen Gründen 4. Ausgaben bei Inlandstagesausflügen aus beruflichen Gründen a) nach Ausgabenkategorie: Verkehr, Einkäufe, Restaurant-/Cafébesuche, Sonstiges C. Für die soziodemografischen Untergliederungen anzuwendende Klassifikationen Die für die soziodemografischen Untergliederungen anzuwendenden Klassifikationen sind unter der Rubrik C Abschnitt 1 dieses Anhangs aufgeführt. D. Begrenzung des Erhebungsbereichs In den Erhebungsbereich fallen alle Tagesausflüge außerhalb der gewohnten Umgebung, die von der Wohnbevölkerung im Alter von mindestens 15 Jahren angetreten wurden. Die Angaben für Kinder unter 15 Jahren können fakultativ getrennt übermittelt werden. E. Periodizität und erste Bezugszeiträume 1. Die unter der Rubrik A aufgeführten Merkmale der Tagesausflüge werden jährlich übermittelt und betreffen gesondert die vier Quartale des vorherigen Kalenderjahres. Der erste Bezugszeitraum beginnt am 1. Januar 2014. 2. Die unter der Rubrik B aufgeführten Merkmale der Tagesausflüge werden dreijährlich übermittelt und betreffen gesondert die vier Quartale des vorherigen Kalenderjahres. Der erste Bezugszeitraum beginnt am 1. Januar 2015. Die Übermittlung ist nur für den ersten Bezugszeitraum fakultativ.
Geschlecht : männlich, weiblich.
Altersgruppe : unter 15 Jahren [fakultativ], 15-24, 25-34, 35-44, 45-54, 55-64, 65 oder älter, wobei Teilsummen für die Altergruppen 25-44 und 45-64 anzugeben sind.
Bildungsabschluss : höchstens Sekundarbereich I, Sekundarbereich II und postsekundar (nicht tertiär), tertiär.
Erwerbsstatus : Erwerbstätiger (Arbeitnehmer oder Selbständiger), Erwerbsloser, Student (oder Schüler), sonstige Nichterwerbsperson.
Haushaltseinkommen : in Quartilen.
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