Erwägungsgrund 10 32011R0692
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken, die den Bezugsrahmen für diese Verordnung darstellt, sieht vor, dass Statistiken unter Einhaltung hoher Standards der Unparteilichkeit, Transparenz, Zuverlässigkeit, Objektivität, wissenschaftlichen Unabhängigkeit, Kostenwirksamkeit und statistischen Geheimhaltung erhoben werden.