Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um so schnell wie möglich Rechtssicherheit für Mitgliedstaaten, Flughäfen und Fluggäste zu schaffen, sollte die vorliegende Verordnung im Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 19 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 erlassen werden und ab dem 29. April 2011 gelten.
Die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 gilt in vollem Umfang ab dem Zeitpunkt, der in den Durchführungsvorschriften angegeben ist, die nach den in Artikel 4 Absätze 2…
Diese Verordnung sollte unverzüglich in Kraft treten, da sie Vorschriften für die Durchführung von Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 festlegt, der am…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Zeitpunkt, der in den…
Aus Gründen der Rechtssicherheit und um jede etwaige Unterbrechung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zu vermeiden, sollte die vorliegende…
Im Interesse der Rechtssicherheit und um die berechtigten Erwartungen der Wirtschaftsteilnehmer zu schützen und in Erwartung der substanziellen Änderung der…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist ab dem 4. März 2011 anwendbar; daher sollte auch die vorliegende Verordnung ab diesem Datum gelten. Außerdem sollte eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.