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In Bezug auf Teil B.1 Absatz 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 wird die Kommission eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten und bis Juli 2012 die Situation hinsichtlich der Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen bewerten.
Um eine ordnungsgemäße Umsetzung der in Teil B.1 Absatz 3 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 festgelegten Anforderungen zu gewährleisten, sollten die…
Die Kommission hat eng mit allen Beteiligten zusammengearbeitet, um die Situation bezüglich der Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen auf…
Teil B.1 (Flüssigkeiten, Aerosole und Gele) des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 erhält folgende Fassung: „TEIL B.1 Flüssigkeiten, Aerosole und Gele 1.…
Zur schrittweisen Einführung eines Systems zur Erkennung von Flüssigsprengstoffen wurden im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 297/2010 der Kommission zwei Termine…
Zur schrittweisen Einführung eines Systems der Kontrolle auf Flüssigsprengstoffe wurden im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 297/2010 der Kommission vom 9. April…
Insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 272/2009 der Kommission zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt enthält…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.