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Damit nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte ausgeschmolzene Fette für bestimmte Zwecke außerhalb der Futtermittelkette gemäß der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 in der Fassung vor den mit der vorliegenden Verordnung eingeführten Änderungen weiterhin eingeführt werden können, sollte eine Übergangsfrist nach dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung eingeräumt werden.
Für eine Übergangszeit bis zum 31. Januar 2012 werden Sendungen mit nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten ausgeschmolzenen Fetten für bestimmte…
Die derzeit zugelassenen Verwendungen der unter die Artikel 6, 7 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 fallenden Zusatzstoffe sollten nicht durch ihre…
Um Handelsstörungen zu vermeiden, sollte eine Übergangsfrist festgelegt werden, während der die Einfuhr von Waren, für die die Bestimmungen der Verordnung (EU)…
In der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 werden bestimmte Parameter für die Behandlung von ausgeschmolzenen Fetten, Fischöl und Eiprodukten, die für andere Zwecke…
Da die Mitgliedstaaten und die Unternehmer im Futtermittelsektor ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Kontrollverfahren an die neuen, mit der vorliegenden…
Es bedarf einer Übergangsphase, insbesondere in Bezug auf Futtermittel mit einem besonderen Ernährungszweck sowie in Bezug auf ein akzeptables Maß chemischer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.