Art. 3 32011R0939VERORDNUNG (EU) Nr. 939/2011 DER KOMMISSION vom 23. September 2011 zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32011R0964VERORDNUNG (EU) Nr. 964/2011 DES RATES vom 26. September 2011 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2010 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32010R0564VERORDNUNG (EU, EURATOM) Nr. 564/2010 DES RATES vom 29. Juni 2010 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32012R0114VERORDNUNG (EU) Nr. 114/2012 DES RATES vom 10. Februar 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32010R0768VERORDNUNG (EU) Nr. 768/2010 DES RATES vom 26. August 2010 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2009 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32007R0937VERORDNUNG (EG) Nr. 937/2007 DER KOMMISSION vom 6. August 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1539/2006 zur Annahme eines Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft zuzuteilen und im Haushaltsjahr 2007 zu verbuchen sind, und zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.