Erwägungsgrund 2 32011R0999
Mit der Verordnung (EU) Nr. 588/2011 vom 20. Juni 2011 nahm der Rat weitere Namen in die Liste der Personen auf, deren Vermögenswerte eingefroren werden. Darunter waren auch die Namen von Einrichtungen.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 588/2011 vom 20. Juni 2011 nahm der Rat weitere Namen in die Liste der Personen auf, deren Vermögenswerte eingefroren werden. Darunter waren auch die Namen von Einrichtungen.