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Es ist erwiesen, dass das Einbringen lebender Exemplare von drei Hörnchenarten (Callosciurus erythraeus, Sciurus carolinensis und Sciurus niger) in den natürlichen Lebensraum der Union eine ökologische Gefahr für die einheimischen wildlebenden Tierarten der Union darstellen würde. Aufgrund mehrerer Ad-hoc-Studien und Erhebungen ist eine Gefährdung und/oder potenzielle Gefährdung des Eichhörnchens (Sciurus vulgaris) sowie von Pflanzengemeinschaften und Lebensräumen nachgewiesen oder zu erwarten. Die Gefährdung des Eichhörnchens besteht in einer Kombination aus Konkurrenzausschluss (in Bezug auf Futter oder Lebensraum) und der Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten. Die Gefährdung von Ökosystemen besteht darin, dass die Tiere Vogeleier und Jungvögel fressen, mit Waldvögeln um Nistplätze und Futter konkurrieren sowie Wälder und Holzplantagen durch Abschälen der Baumrinde schädigen. Da zurzeit Exemplare dieser drei invasiven Arten in die Union eingeführt werden, sollten diese Arten gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d in Anhang B des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden.
für lebende Exemplare von Arten, deren Einbringung in den natürlichen Lebensraum der Gemeinschaft erwiesenermaßen eine ökologische Gefahr für die einheimischen…
Die Arten Physignathus cocincinus, Abronia graminea und Ctenosaura quinquecarinata, die derzeit nicht im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt sind,…
Aufgrund der Risiken für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen, für den Tierschutz oder für die Umwelt, die von bestimmten Tieren oder Waren…
Arten, bei denen erwiesen ist, daß das Einbringen lebender Exemplare in den natürlichen Lebensraum der Gemeinschaft eine ökologische Gefahr für die…
Auch die Umsiedlung von Arten innerhalb ihrer natürlichen Verbreitungszone in Gebiete, in denen sie aus besonderen biogeografischen Gründen nicht vorkommen,…
Bei vielen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten wildlebenden Vogelarten ist ein Rückgang der Bestände festzustellen, der in bestimmten Fällen sehr rasch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.