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Diese Verordnung gilt für Unionsschiffe, die in der Ostsee fischen.
Diese Verordnung gilt für Unionsschiffe, die in der Ostsee fischen.
Diese Verordnung gilt für Unionsschiffe, die in der Ostsee fischen.
Diese Verordnung gilt für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft (nachstehend „Gemeinschaftsschiffe“ genannt), die in der Ostsee fischen.
Diese Verordnung gilt für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft (nachstehend „Gemeinschaftsschiffe“ genannt), die in der Ostsee fischen.
Diese Verordnung gilt für EU-Schiffe, die in der Ostsee fischen.
Diese Verordnung gilt für in der Ostsee fischende Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft (nachstehend „Gemeinschaftsschiffe“ genannt) und in der Ostsee fischende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.