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Diese Verordnung gilt für Unionsschiffe, die in der Ostsee fischen.
Diese Verordnung gilt für Unionsschiffe, die in der Ostsee fischen.
Diese Verordnung gilt für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft (nachstehend „Gemeinschaftsschiffe“ genannt), die in der Ostsee fischen.
Diese Verordnung gilt für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft (nachstehend „Gemeinschaftsschiffe“ genannt), die in der Ostsee fischen.
Diese Verordnung gilt für EU-Schiffe, die in der Ostsee fischen.
Diese Verordnung gilt für in der Ostsee fischende Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft (nachstehend „Gemeinschaftsschiffe“ genannt) und in der Ostsee fischende…
Diese Verordnung gilt für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft, nachstehend „Gemeinschaftsschiffe“ genannt, sowie Schiffe, die die Flagge eines Drittlands führen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.