Erwägungsgrund 1 32012R1100
Mit der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates werden die im Beschluss 2011/72/GASP vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates werden die im Beschluss 2011/72/GASP vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.