Erwägungsgrund 2 32012R1100
Der Beschluss 2012/724/GASP des Rates sieht eine Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP vor, um eine Freigabe eingefrorener Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen zu ermöglichen, wenn diese benötigt werden, um einer in einem Mitgliedstaat ergangenen gerichtlichen oder berhördlichen Enscheidung oder einer in einem Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung nachzukommen.