Erwägungsgrund 8 32012R1147
Die Kommission wird die Anträge bezüglich der Verwendung von Wachsen auf anderen Obstsorten und auf Gemüse weiter prüfen, wobei sie die Sicherheit des Verbrauchers in den Fällen, in denen auch äußere Teile verzehrt werden dürften, die technische Begründung und die mögliche Irreführung des Verbrauchers einschließlich der Kennzeichnungsanforderungen berücksichtigen wird.