Erwägungsgrund 2 32012R1217
Diese Verpflichtungen, die mit dem Beitritt der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation (WTO) in ihre WTO-Liste der Zugeständnisse und Verpflichtungen im Bereich Warenverkehr aufgenommen wurden, beinhalten Zollkontingente für die Ausfuhr bestimmter Arten von Nadelhölzern; ein Teil dieser Zollkontingente wurde Ausfuhren in die Union zugeteilt.