Erwägungsgrund 5 32012R1218Die autonomen Zollsätze für die Tarifpositionen, die Gegenstand der Verhandlungen sind, sind derzeit in einer Höhe festgesetzt, die unter den neuen…
Art. 1 32006R1758VERORDNUNG (EG) Nr. 1758/2006 DES RATES vom 22. Mai 2006 über die Durchführung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Malaysia gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuges ihres Beitritts zur Europäischen Union und zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Anhang I Teil II „Zolltarif“ der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird entsprechend dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Art. 1 32006R0838Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird wie folgt geändert: a) In Teil II — Zolltarife — werden die Zollsätze entsprechend dem Anhang der vorliegenden…
Erwägungsgrund 6 32012R1218Daher sollte der im Gemeinsamen Zolltarif festgesetzte autonome Zollsatz auf die Höhe des vertragsmäßigen Zollsatzes angehoben werden.