Verordnung (EU) Nr. 1258/2012 des Rates vom 28. November 2012 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar vereinbarten Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien
Am 10. Mai 2012 wurde zu diesem partnerschaftlichen Abkommen ein neues Protokoll (im Folgenden „neues Protokoll“) paraphiert. Das neue Protokoll räumt EU-Schiffen Fangmöglichkeiten in den Gewässern ein, die im Bereich der Fischerei der Hoheit und Gerichtsbarkeit Madagaskars unterstehen.
Erwägungsgrund 2 32012R1258
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