Erwägungsgrund 6 32012R1258
Da es vorgesehen ist, das neue Protokoll ab dem Datum seiner Unterzeichung und frühestens ab dem 1. Januar 2013 vorläufig anzuwenden, sollte diese Verordnung ab dem auf diese Weise festgelegten Zeitpunkt gelten —
Da es vorgesehen ist, das neue Protokoll ab dem Datum seiner Unterzeichung und frühestens ab dem 1. Januar 2013 vorläufig anzuwenden, sollte diese Verordnung ab dem auf diese Weise festgelegten Zeitpunkt gelten —