Erwägungsgrund 13 32012R1260
Der Übergangszeitraum sollte enden, sobald qualitativ hochwertige maschinelle Übersetzungen in alle Amtssprachen der Union verfügbar sind, die einer regelmäßigen und objektiven Qualitätsbewertung durch einen unabhängigen Sachverständigenausschuss, der von den teilnehmenden Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Patentorganisation eingesetzt wird und sich aus Vertretern des EPA und Nutzern des europäischen Patentsystems zusammensetzt, unterliegen. Angesichts des Stands des technologischen Fortschritts kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Entwicklung qualitativ hochwertiger maschineller Übersetzungen länger als 12 Jahre dauern wird. Daher sollte der Übergangszeitraum 12 Jahre nach dem Beginn der Geltung dieser Verordnung enden, sofern kein früherer Zeitpunkt beschlossen wurde.