Erwägungsgrund 4 32012R1260
Gemäß dem Beschluss 2011/167/EU sollten die für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung geltenden Übersetzungsregelungen einfach und kosteneffizient sein. Sie sollten den Regelungen entsprechen, die in dem von der Kommission am 30. Juni 2010 vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Regelung der Übersetzung des Patents der Europäischen Union festgelegt waren und die im November 2010 durch einen vom Vorsitz vorgeschlagenen Kompromiss, der im Rat breite Unterstützung fand, ergänzt wurden.