Erwägungsgrund 2 32012R0134
Am 2. Juni 2011 wurde ein neues Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mosambik (im Folgenden „Protokoll“) paraphiert, das den EU-Schiffen in den Gewässern unter der Fischereihoheit oder Fischereigerichtsbarkeit Mosambiks Fangmöglichkeiten einräumt.