Erwägungsgrund 4 32012R0134
Die Art der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss für die Geltungsdauer des Protokolls festgelegt werden.
Die Art der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss für die Geltungsdauer des Protokolls festgelegt werden.